Eheschließung mit einem ausländischen Staatsangehörigen

16.10.2024 89 mal gelesen 0 Kommentare
  • Erfolgt die Eheschließung zwischen einem Bundesbürger und einem ausländischen Staatsangehörigen, sind in Deutschland zahlreiche Dokumente wie die Einbürgerungsurkunde, der Staatsangehörigkeitsnachweise und der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtsregister erforderlich.
  • Damit am Tag der Hochzeit keine unerwarteten Probleme auftreten, ist es immer ratsam, sich vorab beim Standesamt beraten zu lassen. Wichtig ist dabei, dass das Standesamt aufgesucht wird, indem die angehenden Eheleute ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
  • Die Eheschließung mit einem ausländischen Staatsbürger ist in Deutschland zudem nur möglich, wenn ein entsprechender Aufenthaltstitel vorliegt. Neben einer Aufenthaltserlaubnis werden die ICT- und die blaue Karte EU anerkannt.

Einleitung: Gute Vorbereitung ist die halbe Miete

Wer die eigene Hochzeit plant, steht zunächst vor einem regelrechten Berg an Aufgaben. Angefangen von der Anmeldung der Hochzeit beim Standesamt über die Besorgung der hierfür benötigten Unterlagen bis hin zur Organisation müssen zahlreiche Aspekte bedacht, gemeinsam besprochen und umgesetzt werden. Vor allem die erforderliche Anmeldung beim Standesamt inklusive Vorlage aller wichtigen Dokumente geht mit einem Zeitaufwand einher, der häufig unterschätzt wird. Erfolgt die Eheschließung mit einem ausländischen Staatsbürger, werden weitere Unterlagen benötigt. Damit der individuelle Zeitplan dabei nicht ins Wanken gerät, ist es wichtig, sich rechtzeitig mit den Vorgaben zu beschäftigen.

Was braucht ein Ausländer, um in Deutschland zu heiraten?

Erfolgt die Eheschließung mit einem ausländischen Staatsbürger in Deutschland, wird neben dem Reisepass in der Regel ein ausgefülltes Antragsformular, ein biometrisches Passfoto und auch die Kopie des Aufenthaltstitels benötigt. Des Weiteren muss die Anmeldung beim zuständigen Standesamt erfolgen. Wichtig ist aber auch, dass der ausländische Staatsbürger Grundkenntnisse in Deutsch nachweisen kann. Diese sollten wenigstens dem A1-Niveau entsprechen.

Generell muss einer der Partner eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder muss bereits erfolgreich eingebürgert sein und dies auch mit den nötigen Dokumenten belegen können. Erforderliche Urkunden, deren Originale kyrillischen, arabischen, hebräischen oder griechischen Ursprungs sind, müssen zudem in deutscher Übersetzung vorliegen. Hier ist es wichtig, dass die Übersetzung nach gültigem Standard erfolgt. Wichtig ist zudem, dass alle Dokumente im Original vorliegen.

Des Weiteren muss die ausländische Geburtsurkunde vorgelegt werden. Unter Umständen wird für die Eheschließung mit einem ausländischen Staatsbürger einen Dolmetscher benötigt. Dies ist dann erforderlich, wenn der zukünftige ausländische Ehepartner nicht über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt. In diesem Fall muss außerdem darauf geachtet werden, dass der Dolmetscher beeidigt ist.

Was ist besser, blaue Karte oder Aufenthaltserlaubnis?

Für die Eheschließung mit einem ausländischen Staatsbürger muss ein entsprechendes Visum vorliegen. Nach der Hochzeit kann der ausländische Ehepartner eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Hierfür ist in der Regel die Vorlage der Heiratsurkunde erforderlich. Diese reicht aber nicht aus, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Es gibt in Deutschland verschiedene Aufenthaltstitel für ausländische Staatsbürger. Welcher davon ausgehändigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine besondere Form des Aufenthaltstitels ist die blaue Karte. Diese kann längst nicht von jedem ausländischen Staatsbürger beantragt werden, denn sie ist an klare Vorgaben gebunden:

  • Die blaue Karte ist Akademikerinnen und Akademikern vorbehalten. Das heißt: Sie kann nur von ausländischen Staatsbürgern beantragt werden, die über einen Hochschulabschluss verfügen.
  • Generell ist die blaue Karte befristet. Regulär beträgt das Zeitfenster vier Jahre. Dieses ist aber nur gültig, wenn die Betroffenen einen entsprechenden Arbeitsvertrag für diese Zeit vorlegen können. Andernfalls wird die Gültigkeit der blauen Karte eingeschränkt.
  • Die Erteilung der blauen Karte ohne Hochschulabschluss ist übrigens nicht möglich. Auch eine entsprechende Arbeitsstelle ersetzt den Akademikerstatus nicht.

Bei den Voraussetzungen für die blaue Karte gibt es nur wenige Ausnahmeregelungen. Unter Umständen ist es möglich, dass ein tertiärer Bildungsabschluss zum Erhalt der blauen Karte berechtigt. Auch in Engpassberufen ist es möglich, dass die blaue Karte gewährt wird, ohne dass alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Wie viel muss man verdienen, um eine blaue Karte zu bekommen?

Die blaue Karte wird zudem generell nur dann ausgehändigt, wenn ein entsprechendes Mindesteinkommen nachgewiesen werden kann. Das Jahresbruttogehalt muss sich demnach auf 45.300 Euro oder mehr pro Jahr belaufen. Demnach muss das monatliche Bruttoeinkommen bei wenigstens 3.775 Euro liegen. In sogenannten Engpassberufen werden mittlerweile auch geringere Einkommen akzeptiert. Auch hier muss sich das Einkommen pro Jahr aber noch auf 41.041,80 Euro beziffern. Ausnahmen gibt es außerdem für Akademikerinnen und Akademiker, die gerade erst in den Beruf starten. Hier muss aber nachgewiesen werden, dass der Hochschulabschluss vor maximal zwei Jahren erfolgte.

Welche Rechte hat ein ausländischer Ehepartner?

In der Regel haben ausländische Ehepartner nach der Heirat in Deutschland Anspruch auf einen Aufenthaltstitel. Dieser muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Aufenthaltserlaubnis kann in diesem Fall für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erteilt werden. Danach müssen jedoch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um eine sogenannte Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Hierfür reicht die Eheschließung an sich nämlich nicht aus. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Des Weiten sind ausländische Staatsbürger durch die Eheschließung in Deutschland dazu berechtigt, einen Job aufzunehmen. Sowohl für die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit als auch für den Start einer Selbstständigkeit braucht es jedoch eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde.


Wichtige Informationen zur Heirat mit einem ausländischen Partner

Welche Unterlagen benötigt ein ausländischer Staatsbürger für die Heirat in Deutschland?

Ein ausländischer Staatsbürger benötigt für die Heirat in Deutschland einen Reisepass, ein ausgefülltes Antragsformular, ein biometrisches Passfoto, eine Kopie des Aufenthaltstitels und ein A1-Zertifikat für Grundkenntnisse in Deutsch. Außerdem müssen alle Dokumente im Original und in deutscher Übersetzung vorliegen.

Ist ein Dolmetscher für die Heirat mit einem ausländischen Staatsbürger nötig?

Ein Dolmetscher ist nötig, wenn der ausländische Ehepartner nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. In diesem Fall muss der Dolmetscher beeidigt sein, um eine rechtlich korrekte Kommunikation sicherzustellen.

Welche Aufenthaltstitel können nach der Eheschließung mit einem ausländischen Staatsbürger beantragt werden?

Nach der Eheschließung kann der ausländische Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die für bis zu drei Jahre gültig ist. Später kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis für einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland beantragt werden.

Was ist die blaue Karte und wer kann sie beantragen?

Die blaue Karte ist ein Aufenthaltstitel für Akademiker aus Nicht-EU-Staaten. Sie kann nur von Personen mit Hochschulabschluss beantragt werden. Voraussetzung ist zudem ein Nachweis über ein Mindesteinkommen von 45.300 Euro pro Jahr. In Engpassberufen kann ein geringeres Einkommen ausreichend sein.

Welche Rechte hat ein ausländischer Ehepartner nach der Heirat in Deutschland?

Ein ausländischer Ehepartner hat nach der Heirat in Deutschland das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis und kann eine Arbeit aufnehmen. Für freiberufliche Tätigkeiten oder die Gründung eines Unternehmens ist eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich.

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Zusammenfassung des Artikels

Der Artikel beschreibt die notwendigen Schritte und Dokumente für eine Eheschließung mit einem ausländischen Staatsbürger in Deutschland, einschließlich der Anforderungen an Sprachkenntnisse und Aufenthaltstitel wie die blaue Karte.

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung: Informiere dich rechtzeitig über die notwendigen Dokumente und Verfahren, um Zeitdruck zu vermeiden. Je nach Herkunftsland des Partners können unterschiedliche Papiere erforderlich sein.
  2. Sprachkenntnisse beachten: Stelle sicher, dass der ausländische Partner die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen kann. Plane gegebenenfalls Zeit für Sprachkurse ein.
  3. Professionelle Übersetzungen: Alle erforderlichen Dokumente, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Achte darauf, dass die Übersetzungen den geltenden Standards entsprechen.
  4. Visum und Aufenthaltstitel: Kläre im Vorfeld, welches Visum für die Eheschließung benötigt wird und welche Aufenthaltstitel nach der Hochzeit beantragt werden können. Die "blaue Karte" ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erhältlich.
  5. Rechte und Pflichten nach der Eheschließung: Informiere dich über die Rechte des ausländischen Ehepartners in Deutschland, insbesondere in Bezug auf Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsrecht. Eine Eheschließung allein garantiert nicht automatisch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.

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